Philipp-Reis-Schule / Gelnhausen

Allgemeine Infos zur Schülervertretung

Die Schülervertretung hat, wie der Name  schon sagt, die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler einer Schule in allen  Belangen und auf allen Ebenen zu vertreten.

Sie kann im Kern aus einer Schulsprecherin oder einem Schulsprecher und bis zu zwei Stellvertretern, sowie  weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen.

Die Schülervertretung (SV)
Schülervertretungen werden an Schulen der Sekundarstufen und (in Form von Studierendenvertretungen) an Schulen für Erwachsene gebildet. Ihre Rechte entsprechen im
Wesentlichen denjenigen der Elternvertretung; lediglich in Bezug auf die Teilnahme an der Schulkonferenz findet eine Altersdifferenzierung statt. Die Mitglieder der Schülervertretung werden von den übrigen Schülerinnen und Schülern in geheimer und demokratischer Wahl gewählt und können auch nur durch sie wieder abgewählt, aber nicht durch die Schule ihres Amts enthoben werden. Für ihre Arbeit müssen ihnen in der Schule Räume und ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden. Auch auf der Ebene der Landkreise und Städte, die Schulträger sind, gibt es Schülerräte. Ihre Mitglieder werden durch Schülervertreterinnen und -vertreter der Schulen und Ersatzschulen gewählt. Sie wählen wiederum aus ihrer Mitte die Mitglieder des Landesschülerrats, der einen Landesvorstand bildet. Dieser Landesvorstand vertritt die Interessen der hessischen Schülerinnen und Schüler gegenüber dem Hessischen Kultusministerium. In den Grundschulen besteht die Möglichkeit, Klassensprecherinnen und Klassensprecher zu wählen. Sie haben jedoch nicht die gleichen Rechte wie die Mitglieder der regulären Schülervertretungen. Info: Die Regelungen zur Schülervertretung sind in den §§ 122 bis 124 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) zu finden. Nähere Ausführungen hierzu enthält die Verordnung über die Schülervertretungen und die Studierendenvertretungen an den öffentlichen Schulen", die auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter www.kultusministerium.hessen.de in der Rubrik Schulrecht" eingesehen werden kann. Kontakt: Landesschülervertretung Hessen, Georg-Schlosser-Str. 16, 35390 Gießen oder Postfach 100648, 35336 Gießen, Tel.: 0641/73734, Fax: 0641/76140, E-Mail: post@lsv-hessen.de , Internet: http://lsv-hessen.de/
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